Eigentümer bremsen Glasfaser
Zorneding muss sich noch gedulden
– Da trommelt die Gemeinde Zorneding gemeinsam mit vielen Bürgern massiv für den flächendeckenden Glasfaserausbau, aber so mancher Wohnungs- oder Hauseigentümer verweigert seinen Mietern die schnelle zukunftssichere Breitbandtechnologie. Dieses Dilemma muss unbedingt in der Gesetzgebung abgestellt werden. Für Zorneding besteht trotzdem große Hoffnung, dass die erforderliche Quote des Nachfragebündelungsverfahrens von Deutsche Glasfaser am 13. Februar erreicht wurde.
Ich persönlich bin zwar sehr zuversichtlich, dass wir in Zorneding die gesetzte 40-Prozent-Hürde überspringen, aber für einen Hurra-Ruf ist es leider noch zu früh. Auf meine Anfrage bei der Pressestelle von Deutsche Glasfaser erhielt ich anschließend von Martin Herkommer, Regionalleiter Bayern der Deutsche Glasfaser, lediglich folgende Antwort:
„Vielen Dank für Ihr Interesse am Ergebnis der Nachfragebündelung in Zorneding. In der Tat war der Stand Ende letzter Woche rund 36% und wir haben an den letzten beiden Tagen der Nachfragebündelung bis zum Stichtag 13.2. noch eine hohe Anzahl von neuen Anträgen erhalten. Immer noch sind Vertragsformulare im Postlauf und bei Vertriebspartnern, die noch nicht in die Systeme eingepflegt sind. Daneben gibt es eine nicht unerhebliche Zahl von Klärfällen mit unterschiedlichem Hintergrund.
Wir freuen uns über das große Interesse und danken den Bürgerinnen und Bürgern für die breite Unterstützung. Nach der ersten Sichtung sind wir zuversichtlich, dass die erforderliche Mindestquote an Verträgen für einen Glasfaser-Internetanschluss von 40 Prozent der Haushalte in Zorneding und seinen Ortsteilen erreicht worden ist. Ein grundsätzliches Ergebnis wird voraussichtlich in der kommenden Woche vorliegen.“
Gesetzeslage gängelt Zukunftstechnologie Glasfaser
Eigentlich schade, dass die Bürger von Zorneding, Ingelsberg, Pöring und Wolfesing so lange von Deutsche Glasfaser auf die Folter gespannt werden, aber auch nachvollziehbar. Bei so manchen Aufträgen muss wohl noch eine wesentliche Sache geklärt werden:
Leider gibt es in Deutschland bürokratische Hemmnisse, die einem schnellen zukunftsicheren Glasfaserausbau massiv im Wege stehen. Nach aktueller Gesetzeslage kann nicht einfach ein Wohnungsmieter oder Bewohner eines Einfamilienhauses einen schnellen Glasfaseranschluss installieren lassen, wenn sein Vermieter dagegen ist – selbst dann nicht, wenn er die Anschlussarbeiten komplett zahlt oder sie, wie in Zorneding, auf Basis eines 2-Jahres-Vertrags vom Netzbetreiber übernommen werden. Auch Inhaber von selbst genutzten Eigentumswohnungen können nicht auf eigene Faust einen Glasfaseranschluss installieren lassen. Stattdessen brauchen sie einen Beschluss durch eine Eigentümerversammlung – und deren Einberufung ist zeitraubend. Nur wenige Eigentümergemeinschaften können so einen Beschluss unbürokratischer durch ein schriftliches Umlaufverfahren herbeiführen. Und das schriftliche Umlaufverfahren ist leider hinfällig, sobald auch nur ein einziger Miteigentümer dagegen ist – dann muss umständlich eine Eigentümerversammlung einberufen werden. In dieser Versammlung ist aber zum Glück bei solchen Infrastrukturmaßnahmen kein einstimmiger Beschluss erforderlich.
Das alles ist ein absolutes Unding! Als Bundestagskandidat vertrete ich die Auffassung, dass die Breitband-Technologie Glasfaser sehr wesentlich zur Daseinsvorsorge für die Bürger unseres Landes beitragen kann. Es darf nicht sein, dass der alternative Breitbandausbau mit Kupfertechnologien (VDSL und Vectoring) von Vermietern oder Hausverwaltern vorgeschoben wird, um Glasfaseranschlüsse für überflüssig zu erklären. Die Kupfertechnik ist durch deren Physik massiv beschränkt und stößt angesichts rapide wachsender Datenmengen bereits heute an ihre Grenzen. Mit Glasfasern bis in die Wohnung erhalten unsere Bürger eine wirklich zukunftssichere Internet-Infrastruktur – das darf eigentlich von Vermietern nicht verhindert werden, wenn der Mieter ohnehin für die Kosten aufkommt. Die Bundesregierung muss deshalb dringend schnellstmöglich reagieren und die Gesetze entsprechend anpassen. Wenn die jetzigen Gesetzgeber dazu nicht in der Lage sind, möchte ich mich persönlich dafür einsetzen!
Peter Pernsteiner
(Dieser Beitrag wurde von mir am 17.2. in den beiden letzten Absätzen etwas ergänzt, damit mögliche Missverständnisse ausgeräumt werden)