Jeder Bahnlärm-geplagte sollte mitmachen

Bei uns in Zorneding gibt es zwar auf der Südseite eine Lärmschutzwand, aber nach Norden zum Ortsteil Pöring mit 2000 Einwohnern gibt es keinen einzigen Meter Lärmschutzwand. Und auch in Zorneding hört man oft trotz Wand den Lärm von aus den Nachbarorten herandonnernden Zügen.
(Foto: Peter Pernsteiner)

Frist für Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung läuft am 25.8. ab

Ärgern auch Sie sich über Bahnlärm, weil Sie in der Nähe einer stark frequentierten Bahnstrecke leben? Ich wohne zwar ca. 600 Meter von der Bahnstrecke München-Rosenheim entfernt und an der mir zugewandten Südseite der Bahnlinie gibt es auch eine 1,8 km lange Lärmschutzwand! Je nach Witterung dröhnen aber trotzdem oft in den Abend- und Nachtstunden insbesondere Güterzüge unangenehm laut von den Nachbarorten Baldham und Eglharting heran – von Entspannung und Erholung kann dann keine Rede mehr sein! Insgesamt fahren zwischen München-Trudering und Grafing-Bahnhof bereits heute weit mehr als 200 Güter- und Schnellzüge und hinzu kommen auch noch reichlich S-Bahnen von zwei Linien.

Ich berichtete schon mehrmals in unserer Ortszeitung Zornedinger Panorama über das Thema Bahnlärm und über die Zulaufstrecke zum Brenner-Basistunnel. Nur noch bis 25.8. haben die Bürger Gelegenheit, beim Eisenbahn-Bundesamt ihre Empfindungen zu dokumentieren.
(Foto: Peter Pernsteiner)

Wenn es auch Ihnen so geht oder Sie sogar noch mehr vom Bahnlärm geplagt sind, dann sollten Sie sich unbedingt bis 25.8.2017 einmal ein paar Minuten Zeit nehmen und diese Empfindungen in einem Online-Fragebogen des Eisenbahn-Bundesamtes dokumentieren. Hierzu müssen Sie sich nur kurz mit Ihrer E-Mail-Adresse registrieren und dann lediglich 12 Fragen durch simple Kreuzchen beantworten! Die Fragen sehen Sie auch hier im Beitrag auf drei Fotos vom als PDF-Datei herunterladbaren Fragebogen. Wer möchte, kann den Fragebogen natürlich auch ausdrucken und dann per Post ans Eisenbahn-Bundesamt schicken, aber auch diese Fragebögen müssen bereits bis 25.8. dort eintreffen.

Sie meinen, das bringt doch nichts!? Die Teilnahme an der Lärmaktionsplanung-Schiene bringt sehr wohl etwas, weil diese Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Fragebogenaktion nicht von der Deutschen Bundesbahn DB durchgeführt wird, sondern vom Eisenbahn-Bundesamt. Und diese Behörde erarbeitet Maßnahmen des Bundes zur Lärmminderung im Schienenverkehr. Je mehr Bürger also an dieser Fragebogenaktion mitmachen, umso mehr wird dokumentiert, dass es Lärmprobleme gibt, die auch die Gesundheit beeinträchtigen und deshalb dringend abgestellt werden sollten.

Fragebogen des Eisenbahnbundesamtes zur Lärmaktionsplanung 2017/18 (Seite 1 von 3)
Bis 25.8. muss der Fragebogen beim Eisenbahnbundesamt eintreffen oder im Internet ausgefüllt werden unter folgendem Link: www.laermaktionsplanung-schiene.de

Darüber hinaus beteiligen sich an dieser Lärmaktionsplanung aber nicht nur die Bürger selbst, sondern auch Lärmschutzvereinigungen, Kommunen und weitere Einrichtungen. So haben wir beispielsweise im Gemeinderat Zorneding auf Empfehlung der dafür eingesetzten „Arbeitsgruppe Bahnlärm“ in der Juli-Sitzung eine ausführliche Stellungnahme einstimmig verabschiedet und an das Eisenbahn-Bundesamt gerichtet. In dieser Stellungnahme erheben wir folgende Forderung:
„Der Gemeinderat Zorneding fordert im Interesse seiner Bürger das Eisenbahnbundesamt auf, durchgehenden Lärmschutz beidseitig der Bahnstrecke durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. Lärmschutzwand zwischen Baldham und Eglharting zur deutlichen Lärmentlastung unserer Bürger in Zorneding und Pöring zu gewährleisten.“
Danach folgt dann eine ausführliche Begründung mit 13 Einzelpunkten. Ich freue mich sehr, dass ich diese parteiübergreifende Arbeitsgruppe des Gemeinderates koordinieren darf und dass alle fünf im Gemeinderat und in der Arbeitsgruppe sitzenden Parteien der selben Meinung sind.

Fragebogen des Eisenbahnbundesamtes zur Lärmaktionsplanung 2017/18 (Seite 2 von 3)
Bis 25.8. muss der Fragebogen beim Eisenbahnbundesamt eintreffen oder im Internet ausgefüllt werden unter folgendem Link: www.laermaktionsplanung-schiene.de

Trotz Stellungnahmen von Rathäusern und Lärmschutzvereinigungen sollten unbedingt möglichst viele Bürger eine eigene Stellungnahme einreichen – egal ob verbal und selbst ausformuliert oder in Form des Online-Fragebogens des Eisenbahn-Bundesamtes, den jeder Bürger (also nicht nur jeder Haushalt) bis 25.8.2017 unter dem nachfolgenden Link im Internet ausfüllen kann: https://www.laermaktionsplanung-schiene.de/ecm-politik/eisenbahnbundesamt/de/home/login

Fragebogen des Eisenbahnbundesamtes zur Lärmaktionsplanung 2017/18 (Seite 3 von 3)
Bis 25.8. muss der Fragebogen beim Eisenbahnbundesamt eintreffen oder im Internet ausgefüllt werden unter folgendem Link: www.laermaktionsplanung-schiene.de